Allgemeine Geschäftsbedingungen Lisa Klein Fotografie (AGB)
1.Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Lisa Klein Fotografie (nachfolgend Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
(2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit Annahme des Bildmaterials.
(3) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, muss dies schriftlich binnen drei Werktagen erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
(4) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung und ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(5) Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
(1) Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. digitale Bilder, Daten, Fotobücher etc.)
(2) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um „Urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Angebot und Buchung
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Buchung wird verbindlich, wenn die Shooting Vereinbarung von Auftraggeber und Fotografin unterschrieben und die Terminreservierungsgebühr bezahlt wurde (insbesondere bei Hochzeiten).
(3) Die Reservierungsgebühr beläuft sich bei Shootings auf 100€. Bei Hochzeiten auf 1/3 des gebuchten Pakets (Gesamtstundenzahl).
4. Stornierungen
(1) Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Shootingtermin erfolgen. Eine kurzfristige Absage kann nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes akzeptiert werden (z.B. Krankheit, Unfall…). Die Reservierungsgebühr wird jedoch in jedem Fall einbehalten und kann nur bei einem Folgetermin innerhalb eines Jahres verrechnet werden.
(2) Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen ist das vollständige Honorar fällig.
(3) Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. Corona (Quarantänepflicht), plötzliche Krankheit, Fahrzeugschäden, Verkehrsunfall / Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse usw. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder nicht pünktlich erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden.
(4) Stornierungsbedingungen von Hochzeitsreportagen sind gesondert im Hochzeitsvertrag geregelt.
5. Auftragsproduktion und Eigentumsvorbehalt
(1) Vorbehaltlich anderer Regelungen obliegt die Sortierung und Auswahl der Bilder der Fotografin.
(2) Mängelrügen müssen schriftlich binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Fotos angezeigt werden. Andernfalls gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
(3) Kommt es während der Produktion (von z.B. Fotobüchern, Abzüge etc.) zu Kostensteigerungen, so sind diese durch den Auftraggeber zu tragen.
(4) Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen des Kunden in Auftrag zu geben.
(5) Bestellte Ware / Fotoprodukte werden individuell für den Kunden erstellt und müssen, sofern diese keine physikalischen Mängel aufweisen, abgenommen werden.
(6) Waren / Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin.
6. Modalitäten der Leistungserbringung
(1) Hat der Kunde bestimmte Wünsche bzgl. des Shootings, sind diese mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gegenüber der Fotografin zu äußern.
(2) Wählt der Kunde eine eigene Lokalität aus, liegt es in seiner Verantwortung, dass die entsprechende Örtlichkeit am Tag der Leistungserbringung zum fotografieren verfügbar ist und eine dafür ggf. erforderliche Erlaubnis eingeholt wird.
7. Nutzungsrecht und Urheberrecht
(1) Der Kunde erwirbt das einfache persönliche Nutzungsrecht. Das bedeutet, die Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch erstellt.
(2) Es ist dem Kunden nicht gestattet das ihm eingeräumte Nutzungsrecht ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(3) Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für eine eigene Unternehmensseite, Flyer etc. muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
(4) Das Bildmaterial steht im Eigentum der Fotografin. Jegliche Veränderung oder Weiterverarbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage, Filter, farbliche Veränderungen oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werks sind nicht gestattet.
(5) Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im hochaufgelöstem JPG-Format. Die Menge liegt im Ermessen der Fotografin und der Anwesenheitsdauer.
(6) Bei Veröffentlichung hat der Kunde die Fotografin immer zu benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
(7) Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Website, Instagram, etc.). Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, stimmt der Kunde zu, dass die Fotografin das erstellte Bildmaterial im Rahmen der Eigenwerbung in publizistischen Illustrationen (Webseite, Social Media, Flyer etc.) verwenden darf. Selbstverständlich werden hierbei etwaige Kundenwünsche berücksichtigt (zB. keine Kindergesichter oder Widerspruch einzelner Personen).
8. Haftung
(1) Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandtenKunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen.
(2) Die Fotografin haftet ebenso nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, wird kein Ersatz geleistet.
(3) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Es kann nicht garantiert werden, das alle anwesenden Gäste, z.B. bei Hochzeiten abgelichtet werden.
(5) Motivwünsche werden nach besten Wissen und Gewissen während der Durchführung des Auftrags berücksichtigt, können aber auf keinen Fall garantiert werden.
(6) Der Bildstil der Fotografin ist bekannt und wird genauso auf den Fotos umgesetzt, wie es von den vorhandenen Gegebenheiten und Lichtverhältnissen möglich ist. Eine Reklamation welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft ist somit ausgeschlossen.
(7) Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch Materialermüdung entstehen können.
9. Erklärung zu Persönlichkeitsrechten und Haftungsausschluss
(1) Inbesondere bei Hochzeitsreportagen, werden von der Fotografin, sofern nicht anders vereinbart, auch Fotoaufnahmen gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein können, d.h. es werden auch Gäste, Geistliche und weitere anwesende Personen fotografiert. Auch hier werden die Daten von der Fotografin verarbeitet und diese Personen haben Persönlichkeitsrechte. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Dritte Rechte bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber vorab einzuholen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass bei der Hochzeit und bei allen vereinbarten Veranstaltungen durch die Fotografin Fotoaufnahmen gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss der Kunde dies der Fotografin mitteilen.
(3) Es obliegt dem Kunden, alle anwesenden Personen über die Absicht, Fotoaufnahmen zu erstellen, zu informieren und bei diesen Personen entsprechend Einwilligungen einzuholen. Dadurch stellt der Kunde der Fotografin von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten frei.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Personen welche Fotoaufnahmen von sich nicht zustimmen, insbesondere bei arrangierten Gruppenaufnahmen, fernbleiben.
(5) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob an der jeweiligen Lokalität fotografiert werden darf. Der Kunde hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch die Fotografin, hat er dennoch sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
10. Honorare, Preise und Zahlungen
(1) Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Fotografin.
(2) Das Honorar oder ggf. offene Teilbeträge sind spätestens nach dem Shootingtermin in bar zu leisten. Vorhandende Gutscheine müssen vorher angekündigt und zum Termin mitgebracht werden.
(3) Bei Hochzeiten ist der offene Restbetrag (abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung) binnen 14 Tagen nach der Feier per Banküberweisung oder ebenfalls in bar zu entrichten.
11. Vertragsstrafe, Schadensersatz
(1) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen
12. Sonstige Hinweise
(1) Am Tag des Shootings sollte der Kunde ca. 10 Minuten vorher an der vereinbarten Location sein. Die dabei ggf. verlorene Zeit wird von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt der Fotografin davon im Einzelfall abzuweichen.
(2) Die Fotografin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
(3) Fotoaufnahmen im Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Die Fotografin haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen die während des Shootings entstehen. Alle Anweisungen die seitens der Fotografin erfolgen, können entsprechend jederzeit vom Kunden abgelehnt werden (z.B. rennen, Barfuß laufen etc.)
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Unterlässt es der Kunde einen Mangel direkt anzuzeigen (z.B. Location / Set Up gefällt nicht), so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung des Honorars.
13. Allgemeines / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.
14. Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.